Dieser Software-Endbenutzervertrag, einschließlich des Bestellformulars, das durch diesen Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird (dieser „Vertrag„), ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem NedGraphics-Vertragspartner, der auf dem Bestellformular angegeben ist („Anbieter„) und der auf dem Bestellformular als Kunde der Software angegebenen Person oder Einrichtung („Kunde„).
DER ANBIETER STELLT DIE SOFTWARE UND DIE ZUGEHÖRIGEN SCHULUNGSDIENSTLEISTUNGEN (FALLS GEWÜNSCHT) AUSSCHLIESSLICH ZU DEN IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN UND UNTER DER VORAUSSETZUNG ZUR VERFÜGUNG, DASS DER KUNDE DIESE AKZEPTIERT UND EINHÄLT. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ KLICKEN ODER DAS BESTELLFORMULAR AUSFÜLLEN, (A) AKZEPTIEREN SIE DIESE VEREINBARUNG UND STIMMEN ZU, DASS DER KUNDE RECHTLICH AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN IST; UND (B) SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS: (I) SIE VOLLJÄHRIG SIND, UM EINE VERBINDLICHE VEREINBARUNG EINZUGEHEN; UND (II) WENN DER KUNDE EINE GESELLSCHAFT, EINE STAATLICHE ORGANISATION ODER EINE ANDERE JURISTISCHE PERSON IST, SIE DAS RECHT, DIE BEFUGNIS UND DIE AUTORITÄT HABEN, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES KUNDEN EINZUGEHEN UND DEN KUNDEN AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN. WENN DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, WIRD DER ANBIETER DIE SOFTWARE NICHT AN DEN KUNDEN LIZENZIEREN UND TUT DIES AUCH NICHT , UND SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE UND/ODER DOKUMENTATION NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER DARAUF ZUGREIFEN.
UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ODER DER AKZEPTANZ DER BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG DURCH SIE ODER DURCH DEN KUNDEN WIRD IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG KEINE LIZENZ GEWÄHRT (WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG), UND DIESE VEREINBARUNG SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEGLICHE RECHTE IN BEZUG AUF SOFTWARE AUS, DIE DER KUNDE NICHT RECHTMÄSSIG ERWORBEN HAT ODER BEI DER ES SICH NICHT UM EINE LEGITIME, AUTORISIERTE KOPIE DER SOFTWARE DES ANBIETERS HANDELT.
Definitionen. Für die Zwecke dieses Abkommens haben die folgenden Begriffe unter die folgende Bedeutung:
„Autorisierte Benutzer“ bezeichnet ausschließlich die Personen, die berechtigt sind, die Software durch den Kunden oder den Anbieter im Namen des Kunden gemäß der in diesem Vertrag gewährten Lizenz zu nutzen, wie auf dem Bestellformular angegeben.
„Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher, Handbücher und Installationsanleitungen des Providers für die Software, die der Provider dem Kunden zur Verfügung stellt.
„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums gewährt, beantragt oder anderweitig bestehen, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
„Gebühren“ bezeichnet die Gebühren, einschließlich aller darauf anfallenden Steuern, die vom Kunden für die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenz- oder Zugriffsrechte gezahlt werden oder gezahlt werden müssen, alle im Bestellformular festgelegten Gebühren, und/oder andere anwendbare Gebühren.
„Bestellformular “ bezeichnet das vom Anbieter ausgefüllte Bestellformular für den Erwerb der Lizenz und/oder der Wartung für die unter diesem Vertrag gewährte Software durch den Kunden und für andere darin aufgeführte Dienstleistungen, sofern vorhanden.
„Person“ bezeichnet eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung , eine Regierungsbehörde, eine Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, einen Trust, eine Vereinigung oder eine andere Einheit.
„SLA“ bezeichnet die Standard-Service-Level-Vereinbarung des Providers, die der Provider dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kann.
„Software“ bezeichnet das Produkt, einschließlich , das im Bestellformular im Objektcode-Format beschrieben ist, einschließlich aller Updates, die dem Kunden gemäß diesem Vertrag zur Verfügung stellt.
„Dritte Partei“ bezeichnet eine andere Person als den Kunden oder den Anbieter.
„Updates“ bezeichnet alle Updates, Bugfixes, Patches oder andere Fehlerkorrekturen für die Software, die der Provider im Allgemeinen kostenlos allen Kunden der Software zur Verfügung stellt.Lizenzerteilung und Umfang. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde die Gebühren bezahlt und alle in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und einhält, gewährt der Provider dem Kunden hiermit eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare (außer in Übereinstimmung mit Abschnitt 17(e)) Lizenz, während der Laufzeit, wie zutreffend, basierend auf der Bestellung von, zu:
in Übereinstimmung mit der Dokumentation nur die auf dem Bestellformular angegebene Menge an Software auf nicht mehr als der entsprechenden Anzahl von Computern (d.h. Workstations) zu installieren, die dem Kunden gehören oder von ihm geleast und kontrolliert werden; oder
auf die Software zuzugreifen und sie für nicht mehr als die im Bestellformular angegebene Anzahl autorisierter Benutzer zu nutzen, es sei denn, im Bestellformular wird ausdrücklich angegeben, dass der Kunde eine Netzwerk- oder Unternehmenslizenz erwirbt; und
die Software in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und der Dokumentation ausschließlich wie unter in der Dokumentation beschrieben und ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu verwenden oder die Software unter ordnungsgemäß installiert auszuführen.
Einsatz von KI-Tools und Technologien.
Umfang der KI-Integration
Der Anbieter kann Tools der künstlichen Intelligenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf große Sprachmodelle und ähnliche KI-Technologien, verwenden, um bestimmte Funktionen, Funktionalitäten oder Dienste innerhalb der Software oder als Teil von Zusatzdiensten, die dem Kunden und seinen autorisierten Benutzern zur Verfügung gestellt werden, zu liefern („KI-Tools„). Diese KI-Tools können für Aufgaben wie z.B. die Verarbeitung natürlicher Sprache , Datenanalyse, Benutzerunterstützung und Inhaltserstellung eingesetzt werden, sind aber nicht darauf beschränkt.
Dateneingabe und Eigentum
Die Nutzung der KI-Tools kann die Verarbeitung von Daten beinhalten, die vom Kunden und seinen autorisierten Nutzern zur Verfügung gestellt werden, um auf diese Daten zugeschnittene Features, Funktionalitäten und Ausgaben zu ermöglichen. Im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind alle Daten, die in die KI-Tools eingegeben werden, und alle Ergebnisse, die daraus entstehen, Eigentum des Kunden bzw. seiner autorisierten Benutzer. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller von ihm oder seinen autorisierten Nutzern an die KI-Tools übermittelten Daten sicherzustellen.
Haftungsausschluss für persönliche Daten
Die Software und die zugehörigen KI-Tools sind nicht dazu bestimmt, personenbezogene Daten oder persönlich identifizierbare Informationen im Sinne von unter den geltenden Datenschutzgesetzen (PII) zu empfangen, zu speichern oder zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, im Zusammenhang mit der Nutzung der KI-Tools keine PII einzugeben, hochzuladen oder anderweitig bereitzustellen. Der Anbieter lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Verarbeitung versehentlich übermittelter PII ab und akzeptiert oder übernimmt nicht die Rolle eines Verarbeiters oder Unterverarbeiters gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen in Bezug auf solche Daten.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm oder seinen autorisierten Benutzern übermittelten Daten nicht personenbezogen sind und keine Informationen enthalten, die direkt oder indirekt eine Person identifizieren könnten.
Verwendung von KI-Tools Haftungsausschluss.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Daten, Inhalte oder Informationen, die der Kunde oder seine autorisierten Benutzer in die KI-Tools eingeben, auf eigenes Risiko bereitgestellt werden . Der Anbieter lehnt jegliche Verantwortung oder Haftung für Konsequenzen ab, die sich aus solchen Eingaben ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entscheidungen oder Handlungen, die auf der Grundlage der von den KI-Tools erzeugten Ergebnisse getroffen werden. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Eingaben nicht gegen Gesetze, Vorschriften, oder Rechte Dritter verstoßen, und die Richtigkeit und Angemessenheit der von den KI-Tools erzeugten Ergebnisse für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.
Keine Garantie für AI-Ausgaben
Obwohl der Anbieter sich bemüht, die Genauigkeit und Relevanz der von den KI-Tools erzeugten Ergebnisse sicherzustellen, erkennt der Kunde an, dass:
– KI-generierte Inhalte sind möglicherweise nicht immer genau, vollständig oder für die spezifischen Zwecke des Kunden und seiner autorisierten Benutzer geeignet.
– Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich aus Entscheidungen oder Handlungen ergeben, die im Vertrauen auf von KI generierte Inhalte getroffen wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit und Angemessenheit der von der KI generierten Inhalte für den beabsichtigten Zweck zu überprüfen und zu bestätigen.
KI-Anbieter von Drittanbietern
Der Provider kann Drittanbieter beauftragen, bestimmte KI-Funktionen innerhalb der Software oder der Dienste bereitzustellen oder zu unterstützen. Der Provider unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass diese Drittanbieter die akzeptablen Sicherheits- und Datenschutzstandards von einhalten. Der Provider lehnt jedoch jegliche Haftung für Datenverletzungen, Verluste oder andere Schäden ab, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern von KI entstehen.
Zustimmung und Opt-Out
Die Nutzung der AI Tools ist optional. Der Kunde und/oder seine autorisierten Benutzer können die Nutzung der KI-Tools jederzeit über Einstellungen innerhalb der Software (sofern verfügbar) oder, falls solche Einstellungen nicht verfügbar sind, durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter abbestellen.
Der Kunde erkennt an , dass die Abmeldung von den KI-Tools bestimmte Funktionen der Software, die von der KI-gesteuerten Verarbeitung abhängen, einschränken oder deaktivieren kann. Ein solcher Ausstieg hat jedoch keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Kernfunktionen, die keine KI sind, und ändert auch nicht das Eigentum des Kunden an den Eingabe- oder Ausgabedaten, wie in Abschnitt 3(b) beschrieben.
Die Abmeldung hat keine Auswirkung auf die Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung , einschließlich der Gewährleistung, dass alle übermittelten Daten angemessen und frei von PII bleiben, wie in Abschnitt 3(c) beschrieben.
Aktualisierungen und Änderungen an KI-Tools
Der Provider behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die in die Software oder die Dienste integrierten KI-Tools zu aktualisieren, zu ändern oder einzustellen. Der Provider wird sich bemühen, den Kunden über wesentliche Änderungen zu informieren, die sich wesentlich auf die Nutzung oder Funktionalität der Software oder der Dienste auswirken könnten.
Compliance und Transparenz
Der Anbieter verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Integration und Nutzung von KI-Tools in der Software und den Diensten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt. Auf Anfrage des Kunden wird der Anbieter Informationen über die spezifischen KI-Tools und ihre Rolle bei der Bereitstellung der Software und der Dienste zur Verfügung stellen.
Nutzungseinschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich und seine autorisierten Benutzer, dies weder direkt noch indirekt zu tun:
die Software oder die Dokumentation über den Umfang der unter 2. gewährten Lizenz hinaus zu nutzen (einschließlich der Erstellung von Kopien);
anderen Personen, die keine autorisierten Benutzer von sind, einschließlich Unterauftragnehmern, unabhängigen Auftragnehmern, verbundenen Unternehmen oder Dienstleistern des Kunden, Zugang zu der Software oder der Dokumentation zu gewähren oder diese zu nutzen;
die Software oder die Dokumentation oder Teile davon zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen oder anderweitig abgeleitete Werke oder Verbesserungen zu erstellen, unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht;
die Software oder Teile davon mit anderen Programmen zu kombinieren oder die Software oder Teile davon in andere Programme zu integrieren, es sei denn, die Software wurde vom Provider für die Integration in ein Programm oder einen Dienst eines Drittanbieters entwickelt und zugelassen ;
den Quellcode der Software oder einen Teil von zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren oder anderweitig zu versuchen, ihn abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen;
Markenzeichen oder Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen, Patente oder anderes geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte zu entfernen, zu löschen, zu verändern oder unkenntlich zu machen, die in der Software oder der Dokumentation enthalten sind, einschließlich aller Kopien davon;
die Software oder Merkmale oder Funktionen der Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dies über ein Netzwerk oder auf gehosteter Basis geschieht, einschließlich in Verbindung mit dem Internet oder einem Webhosting, einem Wide Area Network (WAN), einem Virtual Private Network (VPN), einer Virtualisierung, einem Time-Sharing, einem Service-Büro, Software as a Service, einer Cloud oder einer anderen Technologie oder Dienstleistung;
die Software oder die Dokumentation unter Verstoß gegen ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Regelung zu verwenden; oder
die Software oder die Dokumentation zu Zwecken der Wettbewerbsanalyse der Software, der Entwicklung eines konkurrierenden Software produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung oder zu einem anderen Zweck zu verwenden, der für den Provider nachteilig ist.
Verantwortung für die Nutzung der Software. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen der Software und der Dokumentation, die durch vom Kunden direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde verantwortlich und haftbar für alle Handlungen und Unterlassungen erforderlichen Handlungen in Bezug auf die Software und die Dokumentation durch seine autorisierten Benutzer oder durch jede andere Person, der der Kunde oder ein autorisierter Benutzer den Zugriff auf die Software und/oder Dokumentation oder deren Nutzung ermöglicht, unabhängig davon, ob ein solcher Zugriff oder eine solche Nutzung durch diesen Vertrag gestattet ist oder gegen ihn verstößt.
Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften.
Die Software kann einen technologischen Kopierschutz oder andere Sicherheitsfunktionen enthalten, die eine unbefugte Nutzung der Software verhindern sollen, einschließlich Funktionen zum Schutz vor einer Nutzung der Software, die gemäß 4. verboten ist. Der Kunde darf solche Kopierschutz- oder Sicherheitsfunktionen nicht entfernen, deaktivieren, umgehen oder anderweitig erstellen oder implementieren, und er darf auch nicht versuchen, dies zu tun.
Auf schriftliche Aufforderung des Providers führt der Kunde eine Überprüfung seiner Nutzung der Software und der Nutzung durch seine autorisierten Benutzer durch und bestätigt dem Provider in einer schriftlichen, von einem leitenden Angestellten des Kunden unterzeichneten Urkunde, dass er diese Vereinbarung vollständig einhält oder, falls der Kunde eine Nichteinhaltung feststellt:
Der Kunde ist verpflichtet, diese Nichteinhaltung unverzüglich zu beheben und den Provider schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde gewährt dem Provider jeden Zugang und jede Unterstützung, die der Provider benötigt, um weiter zu bewerten und die Nichteinhaltung zu beheben.
Wenn die Nutzung der Software durch den Kunden die Anzahl der gemäß der Lizenz zulässigen Kopien, Lizenzen oder autorisierten Benutzer überschreitet, stehen Provider die in Abschnitt 6(d) genannten Rechtsmittel zu.
Während der Laufzeit kann der Provider nach eigenem Ermessen die Nutzung der Software durch den Kunden prüfen, um sicherzustellen, dass der Kunde diesen Vertrag einhält, vorausgesetzt, dass (i) eine solche Prüfung mindestens 10 Tage im Voraus angekündigt wird und (ii) nicht mehr als eine Prüfung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchgeführt werden kann, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Der Provider ist außerdem berechtigt, nach eigenem Ermessen die Systeme des Kunden innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Vertragslaufzeit zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Kunde die Nutzung der Software eingestellt und alle Kopien der Software von diesen Systemen entfernt hat, wie es hierin gefordert wird. Der Kunde kooperiert in angemessener Weise mit dem Personal des Providers, das solche Prüfungen durchführt, und gewährt allen vom Provider geforderten angemessenen Zugang zu Aufzeichnungen, Systemen, Geräten, Informationen und Personal, einschließlich Geräte-IDs, Seriennummern und damit verbundenen Informationen. Der Provider darf Audits nur während der normalen Geschäftszeiten des Kunden und in einer Weise durchführen, die den Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt.
Wenn die Prüfung ergibt, dass die Nutzung der Software durch den Kunden die durch diesen Vertrag erlaubte Nutzung übersteigt oder überschritten hat, dann:
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung durch den Provider die rückwirkenden Gebühren für diese überschüssige Nutzung zu zahlen und, sofern der Provider diesen Vertrag nicht gemäß Abschnitt kündigt 6(d)(ii) eine gültige Lizenz erwerben und bezahlen, um die Nutzung durch den Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu bringen. Bei der Bestimmung der gemäß dem Vorstehenden zu zahlenden Kundengebühr (x) gilt, sofern der Kunde nicht durch Belege das Gegenteil nachweisen kann, die gesamte übermäßige Nutzung der Software als am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung oder, falls später erfolgt, begonnen, dem Datum des Abschlusses eines Audits, das der Provider zuvor im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführt hat, und wird danach ununterbrochen fortgesetzt, und (y) die Tarife für solche Lizenzen werden ohne Berücksichtigung eines Rabatts festgelegt, auf den der Kunde Anspruch gehabt hätte, wenn diese Nutzung vor ihrem Beginn (oder dem angenommenen Beginn) ordnungsgemäß lizenziert worden wäre.
Übersteigt die Nutzung die nach diesem Vertrag zulässige Nutzung um mehr als 10 %, so hat der Kunde dem Provider innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Aufforderung des Providers auch die dem Provider bei der Durchführung der Prüfung entstandenen Kosten zu zahlen, und der Provider hat außerdem das Recht, diesen Vertrag und die hierin gewährte Lizenz mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden zu kündigen.
die in diesem Abschnitt 6 genannten Rechtsmittel des Providers(d) sind kumulativ und zusätzlich zu und nicht anstelle von allen anderen Rechtsmitteln, die der Provider nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht hat, ob unter dieser Vereinbarung oder anderweitig.
Wartung und Unterstützung.
Vorbehaltlich von Abschnitt 7(d)berechtigt die hierin gewährte Lizenz den Kunden zu den Softwarewartungs- und Supportleistungen („Wartung“). Die Wartung wird für die im Bestellformular angegebene Dauer („Wartungszeitraum“) gewährt.
Eine solche Wartung kann umfassen, ist aber nicht beschränkt auf (i) die Korrektur von wesentlichen Mängeln, so dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Garantien in diesem Vertrag funktioniert, (ii) Updates, vorbehaltlich Abschnitt 7(c) und (d), und (iii) telefonische oder E-Mail/elektronische Beratungsdienste bezüglich der Nutzung der Software während der Standard-Supportzeiten des Providers.
Die Wartung umfasst die Bereitstellung von Updates. Der Provider kann nach eigenem Ermessen Updates entwickeln und zur Verfügung stellen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Provider nicht verpflichtet ist, Updates überhaupt oder für bestimmte Probleme zu entwickeln, es sei denn, um wesentliche Mängel zu beheben, so dass die Software in wesentlicher Übereinstimmung mit den Garantien in dieser Vereinbarung funktioniert. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass alle Updates als Software, und die zugehörige Dokumentation als Dokumentation angesehen werden, die sämtlichen Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen. Der Kunde erkennt an, dass der Provider einige oder alle Updates per Download von einer vom Provider bestimmten Website zur Verfügung stellen kann und dass der Kunde für den Empfang dieser Updates eine Internetverbindung benötigt, für die der Kunde allein verantwortlich ist. Der Provider ist nicht verpflichtet , Updates über andere Medien bereitzustellen. Die Wartungs- und Supportleistungen umfassen keine neue Version oder neues Release der Software, die der Provider als separates oder neues Produkt herausgibt, und der Provider kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Ausgabe als neue Version, neues Release oder Update gilt.
Der Provider ist nicht verpflichtet, Wartung, einschließlich Updates, anzubieten:
für eine andere als die aktuellste Version oder Freigabe der Software;
für jede Kopie der Software für , für die nicht alle zuvor veröffentlichten Updates installiert wurden;
wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt; oder
für jede Software, die anders als durch den Provider oder mit dessen Genehmigung modifiziert wurde oder die mit einer Hardware, Software, Konfiguration oder einem Betriebssystem verwendet wird, das nicht in der Dokumentation angegeben oder vom Provider ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
Sammlung und Verwendung von Informationen.
Der Kunde erkennt an, dass der Provider direkt oder indirekt über die Dienste Dritter Informationen über die Nutzung der Software und über die Geräte, auf denen die Software installiert ist oder über die anderweitig auf die Software zugreift und sie nutzt, sammeln und speichern kann, unter anderem durch:
die Bereitstellung von Wartungs- und Unterstützungsdiensten; und
Sicherheitsmaßnahmen, die in der Software enthalten sind, wie in 6. beschrieben.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Provider diese Informationen für jeden Zweck im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden oder auf den Geräten des Kunden verwenden darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
die Verbesserung der Leistung der Software oder die Entwicklung von Updates; und
die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden und die Durchsetzung der Rechte des Providers, einschließlich aller Rechte des geistigen Eigentums an der Software.
Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software und die Dokumentation dem Kunden unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht verkauft werden. Der Kunde erwirbt im Rahmen von dieser Vereinbarung kein Eigentumsrecht an der Software oder der Dokumentation oder andere Rechte daran, sondern lediglich das Recht, diese in Übereinstimmung mit der gewährten Lizenz und vorbehaltlich aller Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Der Provider und seine Provider und Dienstleister behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und allen geistigen Eigentumsrechten, die sich aus der Software ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, vor und behalten diese ein, es sei denn, sie werden dem Kunden in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt. Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Software (einschließlich aller Kopien davon) vor Verletzung, widerrechtlicher Aneignung, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Providers an der Software erfährt, und mit dem Provider bei allen rechtlichen Schritten, die der Provider zur Durchsetzung seiner geistigen Eigentumsrechte unternimmt, uneingeschränkt zu kooperieren.
Bezahlung. Alle Gebühren sind im Voraus auf die im Bestellformular angegebene Weise zu zahlen und können nicht zurückerstattet werden. Jede Erneuerung der Lizenz oder der Wartung wird erst wirksam, wenn die Gebühren für eine solche Erneuerung vollständig entrichtet wurden. Wenn im Bestellformular nicht angegeben ist, wie eine Gebühr zu zahlen ist, muss die Zahlung für diese Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum in der im Bestellformular angegebenen Währung an erfolgen. Jeder Betrag, der nicht bei Fälligkeit gezahlt wird, unterliegt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, und der Provider kann die Auslieferung der Software und/oder die Erbringung von Dienstleistungen aussetzen, bis alle überfälligen Zahlungen eingegangen sind. Eine verspätete Zahlung der Gebühren schließt nicht von anderen Rechten aus, die dem Provider als Folge einer verspäteten Zahlung zustehen könnten. Für den Fall, dass Provider gezwungen ist, rechtliche Schritte einzuleiten, um unbezahlte Beträge einzutreiben, und der Provider in einem solchen Verfahren erfolgreich ist, wird der Kunde alle Kosten und angemessenen Anwaltsgebühren, die dem Provider in einem solchen Verfahren entstehen, erstatten.
Laufzeit und Beendigung.
Diese Vereinbarung und die gewährte Lizenz gelten für die auf dem Bestellformular angegebene Dauer oder bis zu ihrer vorzeitigen Beendigung wie hierin festgelegt (die „Laufzeit„).
Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung: (i) nicht geheilt werden kann oder (ii), da sie geheilt werden kann, dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Vertragspartei unbehoben bleibt.
Der Provider kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs oder gemäß einem anderen Insolvenzgesetz stellt oder gegen ihn gestellt hat, eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder beantragt oder der Ernennung eines Treuhänders, Konkursverwalters oder Verwalters für einen wesentlichen Teil seines Eigentums zustimmt.
Nach Ablauf oder früherer Beendigung dieser Vereinbarung endet auch die hierin gewährte Lizenz, und der Kunde muss die Nutzung von einstellen und alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten. Der Ablauf oder die Beendigung hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtung des Kunden, alle Gebühren zu zahlen, die vor dem Ablauf oder der Beendigung fällig geworden sind, oder berechtigt den Kunden zu einer Rückerstattung, jeweils mit Ausnahme der in Abschnitt 12(c)(ii) genannten Fälle.
Eingeschränkte Garantien, ausschließliche Rechtsmittel und Haftungsausschluss/Garantieverzicht.
Ausschließlich in Bezug auf Software, für die Provider eine Gebühr erhält, ist Provider:
garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach dem auf dem Bestellformular angegebenen Kaufdatum, dass alle Datenträger auf denen die Software bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und die Software im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität enthält und bei ordnungsgemäßer Installation auf einem Computer, der den in der Dokumentation angegebenen Spezifikationen entspricht und in Übereinstimmung mit dieser betrieben wird, im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dieser funktioniert; und
stellt in dem Umfang, in dem der Anbieter dem Kunden das SLA zur Verfügung gestellt hat, die im SLA aufgeführten Abhilfemaßnahmen für jeden im SLA aufgeführten Fehler der Software bereit. Diese Abhilfemaßnahmen sind der einzige Rechtsbehelf des Kunden für jeden Fehler der Software, und der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Rechtsbehelf hat, wenn in der SLA kein Rechtsbehelf für einen bestimmten Fehler aufgeführt ist; vorausgesetzt, dieser Satz schränkt nicht das Recht des Kunden ein, diese Vereinbarung gegebenenfalls wegen Vertragsverletzung zu kündigen. Gutschriften, die gemäß dem SLA ausgestellt werden, gelten nur für ausstehende oder zukünftige Rechnungen und verfallen bei Beendigung dieser Vereinbarung. Der Provider ist unter keinen Umständen verpflichtet, Rückerstattungen vorzunehmen oder Zahlungen gegen solche Gutschriften zu leisten, auch nicht nach Beendigung dieser Vereinbarung.
DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN GELTEN NICHT UND DER ANBIETER LEHNT JEGLICHE GARANTIE IN BEZUG AUF MATERIALIEN VON DRITTANBIETERN STRIKT AB.
Die Garantien, die in Abschnitt 12(a)(i) und Abschnitt 12(a)(ii) gelten nicht und werden null und nichtig, wenn der Kunde eine Bestimmung dieser Vereinbarung wesentlich verletzt, oder wenn Kunde, ein autorisierter Benutzer oder eine andere Person, die vom Kunden oder einem autorisierten Benutzer Zugriff auf die Software erhalten hat, gegen diese Vereinbarung verstößt oder nicht:
die Software auf oder in Verbindung mit einer Hardware oder Software installiert oder verwendet, die nicht in der Dokumentation angegeben oder ausdrücklich vom Provider schriftlich genehmigt wurde;
die Software oder die Medien, auf denen sie bereitgestellt wird, verändert oder beschädigt, einschließlich abnormaler physischer oder elektrischer Belastung; oder
die Software missbraucht, einschließlich jeder Nutzung der Software, die nicht in der Dokumentation angegeben oder vom Provider ausdrücklich schriftlich genehmigt ist.
Wenn während des in Abschnitt 12(a) genannten Zeitraums eine Software, die unter die in diesem Abschnitt festgelegte Gewährleistung fällt, nicht im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert und ein solcher Fehler nicht gemäß Abschnitt 12(b) von der Gewährleistung ausgeschlossen ist, wird der Provider, vorbehaltlich einer unverzüglichen schriftlichen Benachrichtigung des Kunden über einen solchen Fehler, nach eigenem Ermessen entweder:
die Software zu reparieren oder zu ersetzen, vorausgesetzt , dass der Kunde dem Provider alle Informationen zur Verfügung stellt, die dieser vernünftigerweise benötigt, um den gemeldeten Fehler zu beheben, einschließlich ausreichender Informationen, die es dem Provider ermöglichen, den Fehler erneut zu verursachen; oder
die für diese Software gezahlten Gebühren zurückerstatten, unter der Bedingung, dass der Kunde die Nutzung der Software einstellt und alle Kopien der Software an den Provider zurückgibt.
Wenn der Provider die Software repariert oder ersetzt, läuft die Garantie ab dem auf dem Bestellformular angegebenen Anfangsdatum weiter und nicht ab Erhalt der Reparatur oder des Ersatzes durch den Kunden. Die in diesem Abschnitt 12(c) dargelegten Rechtsmittel sind die einzigen Rechtsmittel des Kunden und die einzige Haftung des Providers im Rahmen der in Abschnitt 12(a) dargelegten beschränkten Gewährleistung.
MIT AUSNAHME DER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE, DIE UNTER AUFGEFÜHRT IST. ABSCHNITT 12(a) DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION WERDEN DEM KUNDEN „WIE BESEHEN“ UND MIT ALLEN FEHLERN UND MÄNGELN OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNT DER ANBIETER IM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINER UND DEREN JEWEILIGEN ANBIETER UND DIENSTLEISTER AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DOKUMENTATION AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF , DER LEISTUNGSERBRINGUNG, DEM HANDELSBRAUCH ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN KÖNNEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORANGEHENDEN GEWÄHRLEISTET DER ANBIETER KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND ÜBERNIMMT KEINE ZUSICHERUNG, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT, DIE BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELT, KOMPATIBEL IST ODER MIT ANDERER SOFTWARE, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN ZUSAMMENARBEITET, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIERT, LEISTUNGS- ODER ZUVERLÄSSIGKEITSSTANDARDS ERFÜLLT ODER FEHLERFREI IST, ODER DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER WERDEN.
Einschränkung der Haftung. AN IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG, DER NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST:
IN KEINEM FALL WIRD DER ANBIETER ODER SEIN TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER EINER IHRER JEWEILIGEN ANBIETER ODER DIENSTLEISTER HAFTET GEGENÜBER KUNDEN ODER DRITTE FÜR JEGLICHE NUTZUNG, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE; ENTGANGENE EINNAHMEN ODER GEWINNE; VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN ODER VERLUST VON DIENSTLEISTUNGEN, GESCHÄFTEN ODER FIRMENWERT; VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; VERLUST INFOLGE VON SYSTEM- ODER SYSTEMDIENSTAUSFÄLLEN, FEHLFUNKTIONEN ODER HERUNTERFAHREN; VERSÄUMNIS, INFORMATIONEN GENAU ZU ÜBERTRAGEN, ZU LESEN ODER ZU ÜBERMITTELN; VERSÄUMNIS, INFORMATIONEN ZU AKTUALISIEREN ODER ZU ÜBERMITTELN KORREKTE INFORMATIONEN BEREITSTELLEN; SYSTEMINKOMPATIBILITÄT ODER BEREITSTELLUNG EINER FALSCHEN KOMPATIBILITÄT INFORMATIONEN; ODER VERLETZUNGEN DER SYSTEMSICHERHEIT; ODER FÜR JEGLICHE FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER STRAFENDE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEM BESTELLFORMULAR, EINEM VERTRAGSBRUCH, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB DER ANBIETER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR ODER NICHT.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG DES ANBIETERS UND SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, EINSCHLIESSLICH SEINER ODER IHRER JEWEILIGEN ANBIETER UND DIENSTLEISTER, IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEM BESTELLFORMULAR ODER IHREM JEWEILIGEN GEGENSTAND, UNTER KEINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND SONSTIGEM, DEN GESAMTBETRAG, DER DEM ANBIETER GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE SOFTWARE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM TAG, AN DEM DER GEGENSTAND DES ANSPRUCHES ZUM ERSTEN MAL AUFTRAT, GEZAHLT WURDE.
DIE BESCHRÄNKUNGEN, DIE IN ABSCHNITT 13(a) UND ABSCHNITT 13(b) GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSMITTEL DES KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
Ausfuhrverordnung. Die Software unterliegt möglicherweise den US-Exportkontrollgesetzen, einschließlich des Export Control Reform Act und der damit verbundenen Vorschriften. Der Kunde darf die Software weder direkt noch indirekt in eine Gerichtsbarkeit oder ein Land exportieren, reexportieren oder freigeben oder die Software von dort aus zugänglich machen, in das der Export, Reexport oder die Freigabe durch ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Regelung verboten ist. Der Kunde muss alle geltenden Bundesgesetze, -vorschriften und -regeln einhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllen (einschließlich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen), bevor er die Software exportiert, reexportiert, freigibt, oder anderweitig außerhalb der USA verfügbar macht.
Rechte der US-Regierung. die Dokumentation und die Software sind jeweils ein „kommerzielles Produkt“ im Sinne von 48 C.F.R. § 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“ im Sinne von § 12.212 der 48 C.F.R.. Wenn es sich bei dem Kunden um eine Behörde der US-Regierung oder einen Vertragspartner der Regierung handelt, erhält der Kunde dementsprechend nur die Rechte in Bezug auf die Software und Dokumentation, die allen anderen Endbenutzern gemäß (a) 48 C.F.R. § 227.7201 bis 48 C.F.R. § 227.7204 in Bezug auf das Verteidigungsministerium und dessen Vertragspartner, oder (b) 48 C.F.R. § 12.212 in Bezug auf alle anderen Kunden der US-Regierung und deren Vertragspartner gewährt werden.
Vertraulichkeit.
(a) Definition von vertraulichen Informationen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle nicht-öffentlichen Informationen, die von einer der beiden Parteien während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder zum Zweck des Onboardings oder der Erteilung eines Auftrags zum Kauf der Software an die andere Partei weitergegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -entwürfe sowie Geschäftsprozesse, die von einer der beiden Parteien offengelegt werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (iii) von einem Dritten erhalten wurde, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde oder (v) die Informationen verwiesen oder anderweitig von Abschnitt 8 abgedeckt sind.
(b) Schutz von vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei verpflichtet sich, (i) zumindest angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen zu verhindern und deren Vertraulichkeit in einer Weise zu schützen, die nicht weniger streng ist als der Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen geschützten und vertraulichen Informationen, jedoch in keinem Fall mit weniger als der gebotenen Sorgfalt, und (ii) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für einen Zweck außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vereinbarung zu nutzen. Die empfangende Partei beschränkt den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben, die Schutzmaßnahmen enthalten, die nicht weniger streng sind als die hierin enthaltenen.
(c) Zusicherung des Kunden in Bezug auf Vertrauliche Informationen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle vertraulichen Informationen, die er Provider zur Verfügung stellt, einschließlich vertraulicher Informationen, die einem Dritten gehören, rechtmäßig im Besitz des Kunden sind oder von diesem lizenziert wurden, und dass der Kunde die Befugnis oder Erlaubnis hat, diese vertraulichen Informationen dem Provider offenzulegen, wie es für die Zwecke des Onboardings oder der Bestellung der Software erforderlich ist. Der Kunde stimmt zu, den Anbieter von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen, die sich aus einer Verletzung dieser Zusicherung und Garantie ergeben oder damit zusammenhängen.
(d) Erzwungene Offenlegung von vertraulichen Informationen. Wenn die empfangende Partei gesetzlich gezwungen ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, informiert sie die offenlegende Partei vorab über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet der offenlegenden Partei auf deren Kosten angemessene Unterstützung, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte.
(e) Rückgabe oder Vernichtung von vertraulichen Informationen. Nach Beendigung dieser Vereinbarung gibt die empfangende Partei alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nach deren Ermessen zurück oder vernichtet sie und bestätigt der offenlegenden Partei schriftlich, dass sie dieser Anforderung nachgekommen ist, außer in dem Umfang, in dem sie gesetzlich aufbewahrt werden muss.
Durch die Annahme dieser Vereinbarung erkennt der Kunde ausdrücklich die Bedingungen dieser Vertraulichkeitsklausel an und stimmt ihnen zu. Er erkennt an, dass es wichtig ist, die Vertraulichkeit und Integrität der Informationen zu schützen, die zwischen den Parteien im Rahmen der Ausführung und Erfüllung dieser Vereinbarung ausgetauscht werden.
Verwendung von Kundendaten und Datenschutzrichtlinie
Der Provider kann bestimmte geschäftliche Kontaktinformationen und andere administrative Daten in Bezug auf den Kunden und seine Mitarbeiter (wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen, Abrechnungsdetails und Support-Interaktionen) für die Zwecke der Kontoeinrichtung und -verwaltung, der Rechnungsstellung und Bezahlung, des technischen Supports, der Software-Updates, der Service-Kommunikation und der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen des Providers erfassen und verarbeiten.
Diese Daten werden in Übereinstimmung mit mit der Datenschutzerklärung des Providers verarbeitet. Datenschutzrichtlinie (verfügbar unter: https://nedgraphics.com/privacy-policy/).
Diese Bestimmung gilt nicht für die Daten des Kunden , die in die Software eingegeben oder von den KI-Tools verarbeitet werden, die unter separat geregelt sind.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Provider mit den vom Kunden benannten Kontaktpersonen per E-Mail oder auf anderem Wege über administrative, Abrechnungs-, Support- oder Werbeangelegenheiten kommunizieren darf und dass er diese Kommunikation zu Aufzeichnungszwecken und zu Zwecken der Qualitätssicherung aufbewahrt.
Der Kunde kann den Erhalt direkter Marketingmitteilungen von jederzeit abbestellen, indem er den in den E-Mails enthaltenen Link zum Abbestellen verwendet oder sich direkt an den Provider unter wendet.
Sonstiges.
Alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates New Jersey und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl oder eine Kollisionsnorm zur Anwendung kommt. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den Transaktionen ergeben, werden vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Staates New Jersey, jeweils mit Sitz in Union County, eingeleitet, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen solchen Klagen, Handlungen oder Verfahren. Die Zustellung einer Klage, einer Vorladung, einer Mitteilung oder eines anderen Dokuments per Post an die hier angegebene Adresse der jeweiligen Partei gilt als wirksame Zustellung für jede Klage, Aktion oder jedes andere Verfahren, das vor einem solchen Gericht angestrengt wird.
In keinem Fall haftet eine der Parteien gegenüber der anderen Partei oder gilt als vertragsbrüchig für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) höhere Gewalt; (ii) Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Pandemien oder Explosionen; (iii) Krieg, Invasion, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; (iv) staatliche Anordnungen, Gesetze oder Maßnahmen; und (v) Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieser Vereinbarung in Kraft sind.
Alle Mitteilungen, Ersuchen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt: (i) wenn sie persönlich übergeben werden (mit schriftlicher Empfangsbestätigung); (ii) wenn sie vom Empfänger empfangen werden, wenn sie von einem staatlich anerkannten Nachtkurier versandt werden (Empfangsbestätigung angefordert); (iii) an dem Tag, an dem sie per Fax oder E-Mail (mit Sendebestätigung) versandt werden, wenn sie während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers versandt werden, und am nächsten Geschäftstag, wenn sie nach normalen Geschäftszeiten des Empfängers versandt werden; oder (iv) am dritten Tag nach dem Versanddatum per Einschreiben oder Rückschein, mit vorausbezahltem Porto. Solche Mitteilungen müssen an die jeweiligen Parteien an die auf dem Bestellformular angegebenen Adressen gesendet werden (oder an eine andere Adresse, die von einer Partei von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 17(c) angegeben wird. Abschnitt).
Diese Vereinbarung stellt zusammen mit dem Bestellformular die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand .
Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Providers, die der Provider nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann, weder seine Rechte abtreten oder anderweitig übertragen noch seine Verpflichtungen oder Leistungen aus dieser Vereinbarung delegieren oder anderweitig übertragen, unabhängig davon, ob dies freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig geschieht. Für die Zwecke des vorstehenden Satzes und ohne die Allgemeingültigkeit einzuschränken, gilt jede Fusion, Konsolidierung oder Umstrukturierung, an der der Kunde beteiligt ist (unabhängig davon, ob der Kunde ein überlebendes oder verschwindendes Unternehmen ist), als Übertragung von Rechten, Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung, für die die vorherige schriftliche Zustimmung des Providers erforderlich ist. Keine Abtretung oder sonstige Übertragung entbindet den Kunden von seinen Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung. Jede vermeintliche Abtretung, Delegation oder Übertragung, die gegen dieser Vereinbarung verstößt, ist unzulässig. Abschnitt 17(e) ist nichtig. Der Provider kann alle oder einige seiner Rechte frei abtreten oder anderweitig übertragen oder alle oder einige seiner Verpflichtungen oder Leistungen gemäß dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden delegieren oder anderweitig übertragen. Diese Vereinbarung ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
Dieser Vertrag dient ausschließlich den Vertragsparteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern, und nichts in diesem Vertrag, ausdrücklich oder stillschweigend, zielt darauf ab oder soll einer anderen Person ein rechtliches oder billiges Recht, einen Nutzen oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieses Vertrags übertragen.
Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung, die von jeder Partei unterzeichnet ist, geändert, modifiziert oder ergänzt werden. Der Verzicht einer der Parteien auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich in schriftlich niedergelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, kann die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden; auch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs keine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder macht diese Bestimmungen in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten (a) die Worte „einschließen“, „umfasst“ und „einschließlich“ als gefolgt von den Worten „ohne Einschränkung“; (b) das Wort „oder“ ist nicht ausschließlich; und (c) die Worte „hierin“, „hiervon“, „hiermit“, „hiermit“ und „hierunter“ beziehen sich auf diese Vereinbarung als Ganzes. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, beziehen sich Verweise in diesem Vertrag: (x) auf Abschnitte, Anlagen, Schemata und Anlagen beziehen sich auf die Abschnitte und Anlagen, Schemata und Anlagen, die dieser Vereinbarung beigefügt sind; (y) auf eine Vereinbarung, ein Instrument oder ein anderes Dokument bezieht sich auf eine solche Vereinbarung, ein solches Instrument oder ein solches Dokument in der geänderten, ergänzten und modifizierten Fassung, soweit dies nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zulässig ist, und (z) auf ein Gesetz bezieht sich auf ein solches Gesetz in der jeweils gültigen Fassung und schließt alle Nachfolgegesetze und alle auf dieser Grundlage erlassenen Vorschriften ein. Diese Vereinbarung ist ohne Rücksicht auf eine Vermutung oder Regel auszulegen, die eine Auslegung oder Interpretation zuungunsten der Partei erfordert, die eine Urkunde verfasst oder eine Urkunde verfassen lässt. Das Bestellformular [und alle Anhänge, Anlagen und Beilagen], auf die hierin Bezug genommen wird, ist zusammen mit dieser Vereinbarung auszulegen und als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung zu betrachten, und zwar in demselben Umfang, als ob sie hier wörtlich wiedergegeben wären.
Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich als Referenz für und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den neuesten Nachrichten und Ankündigungen
© 2025 NedGraphics. Alle Rechte vorbehalten
Please wait while you are redirected to the right page...